Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner

Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma (Vercharterer) und dem
Charterer unter Vermittlung von Sailing Office Stefan Eschenberg (Agentur) geschlossen. Sailing Office Stefan Eschenberg tätigt als Agentur ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung und ist befugt für die vertretende Firma – Vercharterer, Charterverträge zu unterzeichnen und Inkassozahlungen entgegenzunehmen.

Preise
Die Agentur bekommt die Charterpreise und etwaige Rabatte vom Vercharterer übermittelt und gibt diese, ohne Aufschläge, an den Charterer weiter. Alle weiteren Nebenkosten, die neben dem Charterpreis an den Vercharterer zu zahlen sind, werden einzeln aufgeführt.

Zahlung und Kaution
Die Anzahlung und die Restzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises ist innerhalb der angegebenen Frist bei Vertragsschluss fällig. Bei Nichtzahlung behält die Agentur sich vor, den geschlossenen Vertrag zu stornieren und etwaige anfallende Gebühren geltend zu machen.

Die Kaution ist laut Vertrag in bar oder per Kreditkarte vor Ort zu leisten. Evtl. anfallende Kreditkartengebühren trägt der Charterer.

Rücktritt des Charterers
Kann der Charterer den Charter nicht antreten, so ist er verpflichtet dieses unverzüglich der Agentur mitzuteilen. Bei einem Rücktritt bis zum Termin der Restzahlung (im Vertrag angegeben) wird die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises fällig. Die allgemeinen Stornierungsgebühren entsprechen dem jeweiligen Vertrag anhängenden Charterbedingungen (AGB’s des Vercharterers). Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.

Versicherung und Kaution
Jede Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert durch den Vertragspartner (Vercharterer). Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht der hinterlegten Kaution. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen. Die hinterlegte Kaution wird bei mangelfreier Rückgabe und nach Vorlage des Tauchberichts nach Charterende zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Der Charterer erhält eine schriftliche Kautionsabrechnung. Eine Kopie der Versicherungsbedingungen befindet sich an Bord.

Übergabe der Yacht
Die Yacht wird gesäubert, segelklar und vollgetankt dem Charterer zu im Vertrag angegebenen Check In Termin übergeben. Der Vercharterer ist zu einem späteren am selbigen Tag, Übergabetermin berechtigt, wenn es aus einer Vorcharter zu Mängeln gekommen ist, die das Führen der Yacht für die gebuchte Charterwoche beinträchtigen würde. Der Schiffszustand und Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars müssen bei Übergabe vom Charterer und mit einem Mitarbeiter des Vercharterer anhand einer Checkliste überprüft und gegengezeichnet werden. Bei auftretenden Mängel, ist dieses dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen und diese schriftlich niederzulegen.

Rücktritt oder Minderung des Charterpreises
Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag zum vereinbarten Termin nicht übergeben werden, gelten die Charterbedingungen im ausgestellten Chartervertrag des Vercharterers.

Rückgabe der Yacht
Der Chartervertrag beinhaltet den Termin zur Rückgabe der Yacht. Ausgeschlossen sind Verspätungen durch Schäden an der Yacht, die der Charterer nicht zu vertreten hat.

Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten und voll getankten Zustand zurückgegeben. Sollte die Yacht nicht vollgetankt sein, ist der Vercharterer berechtigt, eine Tankpauschale zuzüglich des verbrauchten Treibstoffs zu berechnen. Falls Gas nicht im Charterpreis enthalten ist, ist der Vercharterer berechtigt für jede leere Gasflasche eine Pauschale zu berechnen. Eine Toilettenverstopfung kann vor Ort berechnet werden.

Sollte die Endreinigung nicht im Charterpreis enthalten ist, ist der Vercharterer berechtigt vor Ort den im Vertrag vereinbarten Betrag zu berechnen. Bei übermäßiger Verschmutzung (z.B. Haustiere) kann unabhängig davon, eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden.

Reparaturen während des Törns
Die Reparatur von Schäden oder die Beschaffung von Ersatzteilen kann nur nach Rücksprache mit dem Vercharterer veranlasst werden. Auslagen des Charterers für Reparaturen werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt auf den Vercharterer) zurückerstattet.

Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Insbesondere darf der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da dieser dann beschädigt wird.

Haftung
Der Vercharterer haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen. Körperschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.

Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPS usw. verursacht werden.

Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer dem Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für den Charterer, noch für andere an Bord befindliche Person.

Sailing Office Stefan Eschenberg haftet als Agentur nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung. Die Haftung von Sailing Office Stefan Eschenberg ist auf die Höhe des Charterpreises bzw. Chartergebühr beschränkt und haftet nicht für Stornierungsgebühren.

Gerichtsstand
Bei Ansprüchen gegenüber Sailing Office Stefan Eschenberg ist deutsches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Köln. Bei Ansprüchen gegen über dem Vercharterer, wie im jeweiligen Vertrag als Charterbedingungen angefügt und aufgeführt, ist der Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart.



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